Anmeldung und Übertritt an die St.-Emmeram-Realschule

Übertritt in die Jahrgangsstufe 5

Die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen und Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori Schule), die in die Jahrgangsstufe 5 der St.-Emmeram-Realschule aufgenommen werden wollen, erfolgt in der Zeit vom

5. Mai 2025 bis 7. Mai 2025

Bitte werfen Sie die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen (siehe unten) während des oben genannten Anmeldezeitraumes in unseren Briefkasten. Sie erhalten dann per E-Mail innerhalb von einer Woche eine Bestätigung. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, erhalten Sie diese im Anmeldezeitraum im Sekretariat der Schule.

Falls Sie Fragen zur Schullaufbahn haben, können Sie einen Termin mit unseren Beratungslehrkräften vereinbaren.

SCHRITT 1: Zur Anmeldung bzw. Voranmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Ausgefülltes und von beiden Erziehungsberechtigen (sonst Sorgerechtsbescheid erforderlich!) unterschriebenes Anmeldeformular des Schulangtrags Online (dieses wird erst noch im Mai freigeschaltet).
    Das Formblatt zum Masernschutz benötigen wir erst im  Schritt 2.
  • Das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule (verbleibt an der Realschule). Bei einem Übertrittswunsch aus einer anderen Schulart in die Jahrgangsstufe 5 erfolgt eine Voranmeldung mit der Kopie des Zwischenzeugnis. Die endgültige Aufnahme erfolgt in diesem Fall Anfang August mit dem Original des Jahreszeugnis nach Prüfung der Voraussetzung.
  • Das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde.
  • Bei Kindern außerhalb der Zweckverbandsgemeinden, die von der Grundschule übertreten wollen, ist die unterschriebene Vorbehaltserklärung beizulegen.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur von beiden Erziehungsberechtigten vorgenommen werden kann! Bei Alleinerziehenden ist ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss nötig.

SCHRITT 2: Nach Prüfung der Aufnahmebedingungen an die Realschule sind zur engültigen Aufnahme noch folgende Unterlagen nachzureichen:

Die notwendigen Formulare für Schritt 2 erhalten Sie vom Sekretariat per E-Mail zugesandt.

  • aktuelles Passbild für die Schülerakte (auf der Rückseite mit Namen und Geburtsdatum beschriftet)
  • Bestätigung Masernschutz durch Vorlage des Formblatts aus dem Schulantrag Online und Vorlage des Impfbuchs im Original (Nachweis 2 Masernschutzimpfungen) oder einer ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht
  • unterschriebene Einwilligungserklärung EDV
  • unterschriebene Hausordnung
  • unterschriebenes Formblatt zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
  • ggf. Schülerbeförderungsantrag mit beschriftetem Passbild
  • ggfs. Legasthenie- oder LRS-Gutachten der Grundschule mit Empfehlungen zum Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz
  • ggf. Anmeldung für die Offene Ganztagsschule

 

Ist Ihr Kind geeignet für die Realschule?

1. Übertritt nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule

Mit dem Übertrittszeugnis und einer Durchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht spricht die Grundschule die Eignung für die Realschule aus, wodurch Ihr Kind direkt zu uns kommen kann. Alternativ kann Ihr Kind die Realschuleignung auch über den Probeunterricht (siehe unten) nachweisen. An der Grundschule werden Sie rechtzeitig über die weiteren schulischen Möglichkeiten an den weiterführenden Schulen informiert.

2. Übertritt von Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule

Der Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 ist ausschließlich mit dem Original des Jahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule möglich, wenn in den Fächern Mathematik und Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erreicht wird.
Ein Probeunterricht beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule bei einem schlechteren Durchschnitt ist nicht möglich.

3. Übertritt an die Realschule von Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums

Ein Übertritt ist uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).

Weitere Informationen zum Übertritt finden Sie auf folgender Internetseite des Kultusministeriums.

Im Bayerischen Realschulnetz finden Sie außerdem einen Aufnahme-Check.

Probeunterricht

Falls Ihr Kind am Probeunterricht teilnehmen soll, ist eine Anmeldung (mit den entsprechenden Unterlagen) im obigen Zeitraum erforderlich: Der Probeunterricht findet von Dienstag, 13.05.2025, bis Donnerstag, 15.05.2025, statt. Informationen zum Probeunterricht der Realschule finden Sie im Bayerischen Realschulnetz.
Zum genauen Ablauf des Probeunterrichts erhalten Sie kurz vorher noch ein entsprechendes Merkblatt. Kontaktieren Sie hierfür bitte unser Sekretariat.

Aufnahme an die St.-Emmeram-Realschule in die Jahrgangsstufe 6 – 10


Anmerkung zur Aufnahme WÄHREND des aktuellen Schuljahres:

Der Übertritt zur Realschule während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Grundlegende Voraussetzung ist ein Gespräch mit der Beratungslehrkraft der abgebenden Schule. Bei einem Übertritt vom Gymnasium  ist zwingend ein Gutachten gemäß der KMBek vom 20. Juli 2007 zum Übertrtitt vom Gymnasium […] erforderlich.

Erst danach nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Beratungslehrkräften auf.


Anmerkung zur Aufnahme zum NEUEN Schuljahr:

Bei einem Aufnahmewunsch in eine höhere Jahrgangsstufe (d.h. ab Jahrgangsstufe 6) zum neuen Schuljahr vereinbaren Sie als Erziehungsberechtigte bitte baldmöglichst einen Beratungstermin mit unseren Beratungslehrkräften per E-Mail. Dort werden Sie die notwendigen Informationen mit Blick auf die individuelle Situation Ihres Kindes erhalten.

Allgemeine Informationen zum Übertritt in die Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Realschule finden Sie vorab auf folgender Internetseite des Kultusministeriums.

Im Bayerischen Realschulnetz finden Sie außerdem einen Aufnahme-Check.

SCHRITT 1: Voranmeldung bis 7. Mai 2025
  • Ausgefülltes und von beiden Erziehungsberechtigen (sonst Sorgerechtsbescheid erforderlich!) unterschriebenes Anmeldeformular des Schulantrags Online.
    Das Formblatt zum Masernschutz benötigen wir erst im Schritt 2.
  • eine Kopie des Zwischenzeugnisses der aktuellen Schule
  • Empfehlungsschreiben von der Beratungslehrkraft der abgebenden Schule und Motivationsschreiben der Schülerin bzw. des Schülers (entfällt bei einem Wohnortwechsel)
  • eine Kopie des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde
  • unterschriebene Vorbehaltserklärung für die Voranmeldung

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur von beiden Erziehungsberechtigten vorgenommen werden kann! Bei Alleinerziehenden ist ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss nötig.

Bitte werfen Sie die zur Voranmeldung erforderlichen Unterlagen während des oben genannten Zeitraums in unseren Briefkasten. Sie erhalten dann per E-Mail innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, erhalten Sie diese im Anmeldezeitraum im Sekretariat der Schule.

Bei Fragen zum Schullaufbahnweg können Sie einen Termin mit unseren Beratungslehrkräften vereinbaren.

SCHRITT 2: Finale Anmeldung in der ersten Sommerferienwoche

Die notwendigen Formulare für Schritt 2 erhalten Sie nach der Voranmeldung vom Sekretariat per E-Mail zugesandt.

Zur finalen Aufnahme vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin mit unseren Beratungslehrkräften.

  • Das Original des Jahreszeugnis der bisherigen Schule.
  • Das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde.
  • aktuelles Passbild für die Schülerakte (auf der Rückseite mit Namen und Geburtsdatum beschriften)
  • Bestätigung Masernschutz durch Vorlage des Formblatts aus dem Schulantrag Online und Vorlage des Impfbuchs im Original (Nachweis 2 Masernschutzimpfungen) oder einer ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht.
  • unterschriebene Einwilligungserklärung EDV
  • unterschriebene Hausordnung
  • unterschriebenes Formblatt zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
  • ggf. Schülerbeförderungsantrag mit beschriftetem Passbild
  • ggfs. Legasthenie- oder LRS-Gutachten der Grundschule mit Empfehlungen zum Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz
  • ggf. Anmeldung für die Offene Ganztagsschule