Anmeldung und Übertritt an die St.-Emmeram-Realschule
Übertritt in die Jahrgangsstufe 5
Die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen und Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori Schule), die in die Jahrgangsstufe 5 der St.-Emmeram-Realschule aufgenommen werden wollen, erfolgt in der Zeit vom
5. Mai 2025 bis 7. Mai 2025
Die Anmeldung an die Realschule Aschheim findet persönlich vor Ort nach Terminvereinbarung im obigen Zeitraum statt. Alle unten aufgeführten Anmeldeunterlagen sind zu diesem Termin vollständig ausgefüllt mitzubringen.
Die Anmeldung kann von einem Erziehungsberechtigten vorgenommen werden, die Anmeldeunterlagen müssen jedoch von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein (ansonsten Sorgerechtsbescheid erforderlich).
Falls Sie Fragen zur Schullaufbahn haben, können Sie einen Termin mit unseren Beratungslehrkräften vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes und von beiden Erziehungsberechtigen (sonst Sorgerechtsbescheid erforderlich!) unterschriebenes Anmeldeformular des elektronischen Schulantrags (ab sofort freigeschaltet). Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur von beiden Erziehungsberechtigten vorgenommen werden kann! Bei Alleinerziehenden ist ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss nötig.
- Das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule (verbleibt an der Realschule). Bei einem Übertrittswunsch aus einer anderen Schulart in die Jahrgangsstufe 5 erfolgt eine Voranmeldung mit der Kopie des Zwischenzeugnis. Die endgültige Aufnahme erfolgt in diesem Fall Anfang August mit dem Original des Jahreszeugnis nach Prüfung der Voraussetzung.
- Eine Kopie des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde.
- Bei Kindern außerhalb der Zweckverbandsgemeinden, die von der Grundschule übertreten wollen, ist die unterschriebene Vorbehaltserklärung beizulegen.
- aktuelles Passbild für die Schülerakte (auf der Rückseite mit Namen und Geburtsdatum beschriftet)
- Bestätigung Masernschutz durch Vorlage des ausgefüllten Formblatts und Vorlage des Impfbuchs im Original (Nachweis 2 Masernschutzimpfungen) oder einer ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht
- unterschriebene Einwilligungserklärung EDV. Die detaillierte Nutzungsordnung finden Sie auf dieser Seite.
- unterschriebene Hausordnung
- unterschriebenes Formblatt zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
- ggf. Schülerbeförderungsantrag (Landkreis München, Stadt München, Landkreis Ebersberg)
- ggfs. Legasthenie- oder LRS-Gutachten der Grundschule mit Empfehlungen zum Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz (weitere Informationen im nächsten Abschnitt)
- ggf. Anmeldung für die Offene Ganztagsschule
Unsere Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich Schließfächer über die Firma astradirect zu mieten. Falls Sie daran Interesse haben, können Sie sich über deren Internetseite registrieren.
Unterlagen für den Übertritt bei einer Lese-/Rechtschreib-/Lese-Rechtschreibstörung
Ihr Kind hatte bereits an der Grundschule einen Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz und soll diesen auch an der St.-Emmeram-Realschule Aschheim haben? Dann liefern Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen:
- Nachweis, dass Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt wurde, z. B. der Schulleitungsbescheid der Grundschule oder die Stellungnahme der Grundschul-Schulpsychologin.
- Ausgefüllten Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz der RSA.
- Wenn möglich: Testergebnisse, vor allem das Ergebnis des IQ-Tests (in einem verschlossenen Kuvert mit „Schulpsychologin“ versehen). Falls nicht vorhanden: Der IQ-Test wird von der Schulpsychologin der Realschule im Herbst nachgeholt, dann auf dem Antrag „eine schulpsychologische Stellungnahme wird hiermit beantragt“ ankreuzen.
- Falls Testergebnisse vorliegen, die im September nicht älter als ein Jahr sind, bitte unbedingt beilegen. Dann entfällt eventuell die Neutestung.
Ist Ihr Kind geeignet für die Realschule?
1. Übertritt nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule
Mit dem Übertrittszeugnis und einer Durchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht spricht die Grundschule die Eignung für die Realschule aus, wodurch Ihr Kind direkt zu uns kommen kann. Alternativ kann Ihr Kind die Realschuleignung auch über den Probeunterricht (siehe unten) nachweisen. An der Grundschule werden Sie rechtzeitig über die weiteren schulischen Möglichkeiten an den weiterführenden Schulen informiert.
2. Übertritt von Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule
Der Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 ist ausschließlich mit dem Original des Jahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule möglich, wenn in den Fächern Mathematik und Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erreicht wird.
Ein Probeunterricht beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule bei einem schlechteren Durchschnitt ist nicht möglich.
3. Übertritt an die Realschule von Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums
Ein Übertritt ist uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).
Weitere Informationen zum Übertritt finden Sie auf folgender Internetseite des Kultusministeriums.
Im Bayerischen Realschulnetz finden Sie außerdem einen „Aufnahme-Check„.
Probeunterricht
Falls Ihr Kind am Probeunterricht teilnehmen soll, ist eine Anmeldung (mit den entsprechenden Unterlagen) im obigen Zeitraum erforderlich: Der Probeunterricht findet von Dienstag, 13.05.2025, bis Donnerstag, 15.05.2025, statt. Informationen zum Probeunterricht der Realschule finden Sie im Bayerischen Realschulnetz.
Zum genauen Ablauf des Probeunterrichts erhalten Sie bei der persönlichen Anmeldung noch ein entsprechendes Merkblatt.
Aufnahme an die St.-Emmeram-Realschule in die Jahrgangsstufe 6 – 10
Anmerkung zur Aufnahme WÄHREND des aktuellen Schuljahres:
Eine Aufnahme zu diesem Zeitpunkt des Schuljahres ist – wie unsere Erfahrung zeigt – häufig nicht einfach und zum Teil mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Klassen haben sich zu Gruppen zusammengefunden, eine Vielzahl an Leistungsnachweisen ist geschrieben und die Lehrkräfte haben nicht nur unterschiedliche Schwerpunkte im Lehrplan gesetzt, sondern nicht selten auch mit anderen Themen begonnen. Es müssen daher unter Umständen große Lücken im Stoff geschlossen werden. Dies verstärkt sich, da in den verbleibenden Monaten die Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erreicht werden muss. Die Hürden sind zum jetzigen Zeitpunkt wirklich hoch – ein Wechsel während des Schuljahres sollte daher vor allem auch im Interesse des Kindes nur in wirklichen Ausnahmefällen erfolgen.
Grundlegende Voraussetzung ist ein Gespräch mit der Beratungslehrkraft der abgebenden Schule. Bei einem Übertritt vom Gymnasium ist zwingend ein Gutachten gemäß der KMBek vom 20. Juli 2007 zum Übertrtitt vom Gymnasium […] erforderlich. Der Wechsel muss – trotz der oben dargestellten Herausforderungen – einen eindeutig zu erwartenden positiven Effekt haben. Erst danach nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Sekretariat auf.
Anmerkung zur Aufnahme zum NEUEN Schuljahr:
Bei einem Aufnahmewunsch in eine höhere Jahrgangsstufe (d. h. ab Jahrgangsstufe 6) zum neuen Schuljahr vereinbaren Sie als Erziehungsberechtigte bitte baldmöglichst einen Beratungstermin mit unseren Beratungslehrkräften per E-Mail. Dort werden Sie die notwendigen Informationen mit Blick auf die individuelle Situation Ihres Kindes erhalten.
Allgemeine Informationen zum Übertritt in die Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Realschule finden Sie vorab auf folgender Internetseite des Kultusministeriums.
Im Bayerischen Realschulnetz finden Sie außerdem einen Aufnahme-Check.
SCHRITT 1: Voranmeldung bis 7. Mai 2025
- Ausgefülltes und von beiden Erziehungsberechtigen (sonst Sorgerechtsbescheid erforderlich!) unterschriebenes elektronisches Anmeldeformular (dieses wird ab 15. April 2025 freigeschaltet).
- eine Kopie des Zwischenzeugnisses der aktuellen Schule
- Empfehlungsschreiben von der Beratungslehrkraft der abgebenden Schule und Motivationsschreiben der Schülerin bzw. des Schülers (entfällt bei einem Wohnortwechsel)
- eine Kopie des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde
- unterschriebene Vorbehaltserklärung für die Voranmeldung
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur von beiden Erziehungsberechtigten vorgenommen werden kann! Bei Alleinerziehenden ist ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss nötig.
Bitte werfen Sie die zur Voranmeldung erforderlichen Unterlagen während des oben genannten Zeitraums in unseren Briefkasten. Sie erhalten dann per E-Mail innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, erhalten Sie diese im Anmeldezeitraum im Sekretariat der Schule.
Bei Fragen zum Schullaufbahnweg können Sie einen Termin mit unseren Beratungslehrkräften vereinbaren.
SCHRITT 2: Finale Anmeldung ab letztem Schultag vor den Sommerferien
Die notwendigen Formulare für Schritt 2 erhalten Sie nach der Voranmeldung vom Sekretariat per E-Mail zugesandt.
Zur finalen Aufnahme vereinbaren Sie bitte ab 14.07.2025 einen Termin über das Sekretariat.
- Das Original des Jahreszeugnis der bisherigen Schule.
- Das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde.
- aktuelles Passbild für die Schülerakte (auf der Rückseite mit Namen und Geburtsdatum beschriften)
- Bestätigung Masernschutz durch Vorlage des Formblatts aus dem Schulantrag Online und Vorlage des Impfbuchs im Original (Nachweis 2 Masernschutzimpfungen) oder einer ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht.
- unterschriebene Einwilligungserklärung EDV. Die detaillierte Nutzungsordnung finden Sie auf dieser Seite.
- unterschriebene Hausordnung
- unterschriebenes Formblatt zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
- ggf. Schülerbeförderungsantrag (Landkreis München, Stadt München, Landkreis Ebersberg)
- ggfs. Legasthenie- oder LRS-Gutachten der Grundschule mit Empfehlungen zum Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz (Antrag auf Nachteilsauslgeich LRS/Legsthenie)
- ggf. Anmeldung für die Offene Ganztagsschule